Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Befreiung oder Ermäßigung

Behindertenparkplatz, Gehbehinderte, Schwerbehinderte, Parkplätze, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Behindertenkoordination - Michael Gaida auf Pixabay

Aufgrund des Kraftfahrzeugsteuergesetzes können Menschen mit Schwerbehinderung, die ein Auto auf sich angemeldet haben, die Befreiung oder eine Ermäßigung beantragen. Das setzt voraus, dass das Fahrzeug auch nur zur Fortbewegung oder zur Führung des Haushaltes der betroffenen Person benutzt wird. Der Antrag kann bei den für den Bereich Mülheim an der Ruhr zuständigen Hauptzollämtern in Essen oder Duisburg gestellt werden.

Bitte wenden Sie sich wegen der Befreiung oder Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer direkt an die Zollämter:

Zoll Duisburg

Köhnenstraße 5 - 11 (barrierefreier Zugang über Am Burgacker 30)
47051 Duisburg
Telefon: 0203 / 7134 - 469

Sprechzeiten

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
  • Dienstag: geschlossen

Zoll Essen

Hafenstraße 280
45356 Essen
Telefon: 0201 / 83 63 40

Sprechzeiten

  • Montag bis Freitag: 7.00 bis 12.30 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter Steuerbefreiung für Fahrzeuge und auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 26.04.2024

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