Bahnfahrten

Bahnfahrten

Zugfahrt, Dienstreise, Fahrkarten, Deutsche Bahn, Bahnhof, Reisende - Pixabay

Schwerbehinderte Personen sind häufig in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und müssen gegenüber Nichtbehinderten oft höhere Kosten aufwenden. Zum Ausgleich dieser Nachteile sind Betroffene mit bestimmten eingetragenen Merkzeichen berechtigt, öffentliche Verkehrsmittel im Regional- und Fernverkehr ermäßigt oder auch kostenlos zu nutzen. Dazu müssen Sie einen amtlichen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzen.

Hier einige Beispiele der Vergünstigungen:

  • Merkzeichen G, aG und Gl – Berechtigung der ermäßigten Fahrt im Regionalverkehr mit einer Wertmarke von 80 Euro pro Jahr beziehungsweise 40 Euro pro Halbjahr.
  • Merkzeichen H und/oder Bl berechtigen zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Merkzeichen B berechtigt die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen zur kostenlosen Nutzung ohne Kilometerbegrenzung, auch wenn die zu begleitende Person selbst bezahlen muss.

Auf schriftliche Anforderung übersendet das zuständige Amt für Soziales und Wohnen (Stadtamt 50-5) in Essen die Unterlagen und die jeweilige Wertmarke.

Ansprechpartnerin für Mülheim: 
Stadt Essen (Amt für Soziales und Wohnen)
Klinkestraße 29 - 31
45136 Essen (Bergerhausen)
Telefon: 0201 / 88-50588 oder 88-50538 (Zentrale 0201 / 88-0).

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 26.04.2024

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