Online Kfz-Zulassung und -Abmeldung (i-KFZ)

Online Kfz-Zulassung und -Abmeldung (i-KFZ)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Fahrzeuge online zulassen, außer Betrieb setzen, Adressänderungen mitteilen und die fälligen Gebühren gleich online bezahlen.

Junge Frau sitzt in der Küche und schaut in einen Laptop, auf der Küchenzeile liegen mehrere Ordner. Um ihr Gewerbe als Immobilienverwalterin zu beantragen, benötigt sie eine Gewerbezentralregisterauskunft (gewerbliches Führungszeugnis). - Canva

Diese Zulassungsvorgänge können Bürger*innen und juristische Personen online durchführen, auch bei Saison- und E-Kennzeichen:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halter*innenwechsel
  • Tageszulassung

Für Oldtimerkennzeichen sind nur Abmeldungen und Umschreibungen möglich. Namensänderungen zum Beispiel durch Heirat bei natürlichen Personen oder durch Umfirmierungen bei juristischen Personen sind online (noch) nicht möglich.

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Falls Sie direkt im ersten Schritt Probleme (Auslesen Ihres Personalausweises/eID) feststellen, finden Sie dazu im Anhang Hinweise zum Download.

Außerbetriebsetzung

  • Für die Außerbetriebsetzung ist seit dem 1. September 2023 kein Identitätsnachweis mehr erforderlich -anders als im Video gezeigt!
  • dafür aber weiterhin die Zulassungsbescheinigung Teil I I (ZB I) und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf).

Für alle anderen Vorgänge werden immer benötigt:

  • BundID mit nPA/eID/eAT-Authentifizierung, Vorausssetzung ist ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, weitere Informationen dazu finden Sie unter Personalausweis eID-Onlinefunktion aktivieren / neuen Pin setzen
    • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat 
    • Alternativ für Juristische Personen:Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
    • Die Registrierung für die BundID können Sie hier vornehmen.
  • IBAN
  • Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (alternativ ein Kartenlesegerät)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und, soweit für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben, gegebenenfalls eine Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, seit 1. Januar 2015 im Umlauf) und gegebenenfalls Teil II (ZB II, seit 1. Januar 2018 im Umlauf) sowie gegebenenfalls Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf)

So geht Kfz online Zulassen oder Umschreiben mit i-KFZ

Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.

So geht Kfz online Abmelden mit i-KFZ

Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.

Selbstverständlich können Sie alle Vorgänge der Kraftfahrzeug-Zulassung auch weiterhin persönlich auf herkömmliche Weise an den Schaltern des Bürgeramtes erledigen. Konkrete Informationen dazu erhalten Sie in unserer Übersicht alles rund um Fahrzeug-Zulassungen.

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Stand: 20.12.2023

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