Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab 1. Januar 2020

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab 1. Januar 2020

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Seit 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe im Bundesteilhabegesetz (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX) geregelt.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ermöglicht die Teilhabe in der Gemeinschaft, wie beispielsweise Besuche von Kunstausstellungen.

Die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Träger*innen verteilt. Die Sozialhilfeträgerin der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung vom Schuleintritt bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

Diese Leistungen beeinhalten:

  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX (Integrationshelfer*innen, heilpädagogische Leistungen, Hilfsmittel)
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX (Integrationshelfer*innen im Freizeitbereich)

Kontaktdaten des Sozialamtes:
Antje Poets (Buchstabe A-J)
Ruhrstr. 1
Raum 426
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208/4555084
versenden

Sarah Kukasch (Buchstabe K- Z)
Ruhrstr. 1
Raum 426
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon 0208/4555097
versenden

Der Jugendhilfeträger der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Die Ansprechpersonen finden Sie in der Rubrik Familie & Erziehung - Kommunaler Sozialer Dienst.

Für weitere Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) gegeben.
Der LVR ist zuständig

  • für alle Personen nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, Sekundarstufe II
  • für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien
  • für die Frühförderung an noch nicht eingeschulten Kindern*(Interdisziplinäre Frühforderung, Integrationshilfe in Kindertagesstätten, Heilpädagogik, Autismustherapie)
  • Leistungen über Tag und Nacht entsprechend § 27c Absatz 1 Nummer 1 und 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Kontaktdaten des LVR:
Landschaftsverband RHeinland
50663 Köln
Telefon: 0221-809-0 (Zentrale)
Telefax: 0221-809-2200
E-Mail: post@lvr.de
www.lvr.de

Kontakt


Stand: 25.07.2023

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