Infos rund um Osterfeuer
Die regional üblichen Brauchtumsfeuer zu Ostern (in der Nacht von Ostersamstag auf Ostersonntag) sind erlaubt und nicht genehmigungspflichtig, soweit ausschließlich unbehandelte pflanzliche Teile wie Äste und Zweige verwendet und Holzhaufen unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufgebaut werden. Was sonst noch zum Schutz von Tier und Mensch beachtet werden sollte, steht in diesem Beitrag. ...mehr
Wahlhelfende zur Europawahl gesucht
Wer möchte am 9. Juni unterstützen? Weitere Infos zu Schulungen. ...mehr
Basisgesundheitsbericht 2024 für Mülheim
Bevölkerungsstruktur, wirtschaftliche & soziale Lage und gesundheitliche Rahmenbedingungen. ...mehr
Hilfen für Menschen aus der Ukraine
Informationen und Hilfsangebote für Geflüchtete. ...mehr
Praxisintegrierte Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in (m/w/d)
Bodenpreise stabil, Immobilienpreise unter Druck
Wiedereröffnung Kunstmuseum
geänderte Öffnungszeiten
CityARTists 2024
Bibliobus
Ausländerbehörde: Ausweitung der Online-Terminvergabe
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Fällung einer Blutbuche