Datenschutz und Datenerhebung

Datenschutz und Datenerhebung

Informationen zur Datenerhebung nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)

(Stand: 11/2021)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie die Stadt Mülheim an der Ruhr - Jobcenter - mit personenbezogenen Daten ihrer Kund*innen umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

1. Verantwortliche Person für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist: 

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr 
Telefon: 0208 / 455-0 
E-Mail: versenden

2. Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Mülheim an der Ruhr - Marco Plehn - erreichen Sie unter der Postanschrift oder per E-Mail:

Marco Plehn
Am Rathaus 1 
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden

3. Verarbeitungszwecke für die gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszwecke und die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten zum Beispiel auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger*innen, anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Die erhobenen Daten werden unter anderem zu Statistikzwecken verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfangende oder Kategorien von Empfangenden

Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Sozialagentur an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

Andere Sozialleistungstragende (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgebende, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungstragende, Vertragsärzteschaft, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie zum Beispiel kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeitende (z. B. IT-Dienstleistende), Vermietende (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorgungsunternehmen (wenn an diese direkt gezahlt wird), Schuldner*innenberatung (nur mit Einwilligung der Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung der Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung der Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung der Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden) und mehr.

6. Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Ist eine Forderung des Jobcenters (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurde der amtsärztliche Dienst der Stadt Mülheim an der Ruhr beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach zehn Jahren gelöscht.

7. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der Sozialagentur verarbeitet:

a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:

Kund*innennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen / Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Daten zum Leistungszeitraum, Leistungshöhe, Leistungsart, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung / Integration in Arbeit:

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse und mehr, Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmetragende, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologische Angebote), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen zum Beispiel in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und gegebenenfalls Rückmeldungen der Arbeitgebenden

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den amtsärztlichen Dienst der Stadt Mülheim an der Ruhr, Stellungnahmen zu beauftragten Dritten ärztlichen Diensten, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

8. Betroffenenrechte

a) Auskunft

Jede Person hat das Recht, von dem Jobcenter eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn oder sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung / Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die bei dem Jobcenter verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (Vergleich: Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Widerspruch

Das Recht auf Widerspruch an der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber dem Jobcenter besteht nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung von Sozialdaten, wie vorliegend insbesondere nach den Bestimmungen des SGB II, verpflichtet.

11. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

12. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) bei dem Jobcenter beantragt hat oder von dem Jobcenter erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen bei zuständigen Leistungstragenden sowie gegebenenfalls die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.

13. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Das Jobcenter kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können zum Beispiel andere Sozialleistungstragende, Arbeitgebende, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte und -ärztinnen, Maßnahme-/Bildungstragende und mehr sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie zum Beipiel Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter und so weiter.

14. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecken zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

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Stand: 03.01.2024

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