Archiv-Beitrag vom 13.11.2019Vergabe von Zuschüssen für Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten

Archiv-Beitrag vom 13.11.2019Vergabe von Zuschüssen für Begegnungen mit Gruppen aus den Partnerstädten

Die Stadt Mülheim an der Ruhr vergibt für das Jahr 2020 Zuschüsse für die Durchführung von Begegnungen zwischen Mülheimer Gruppen mit Gruppen aus den Mülheimer Partnerstädten. Die Begegnungen können in den Partnerstädten oder in Mülheim an der Ruhr stattfinden.

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2019 beim Referat I.2, Städtepartnerschaften und Europa gestellt werden.

Es werden nur solche Anträge geprüft, die Angaben über die Zahl der Teilnehmenden aus Mülheim und den Partnerstädten, die Dauer der Begegnung, ein detailliertes Begegnungsprogramm, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Höhe des zu leistenden Eigenbeitrags enthalten.

Bitte beachten Sie beim Kosten- und Finanzierungsplan, dass keine Kosten für alkoholische Getränke und Pfand, sowie Eigenbelege (z. B. über Kilometerpauschalen) abgerechnet werden können.

Europa ist bunt. Foto im Rahmen der Europawoche. Mülheim an der Ruhr. - Frank Elschner

Bei Belegen aus dem Ausland sind die Kosten entsprechend zu erläutern, sowie bei Fremdwährungen der Umrechnungskurs anzugeben.

Die Zuschüsse werden ausschließlich auf freiwilliger Basis als Einzelfallentscheidung gewährt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Begründung der jeweiligen Förderentscheidung.

Über die durchgeführten Begegnungen haben die Geförderten spätestens 6 Wochen nach Abschluss der Begegnung einen Verwendungsnachweis sowie die Anfertigung einer Kurzdokumentation in Dateiformat (z. B. Bericht als Word-Datei und Fotos als jpg-Datei) zu erbringen. Des Weiteren ist eine Liste mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Mit der Annahme eines möglichen Zuschusses erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kurzdokumentation gegebenenfalls auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet werden darf.

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Stand: 20.11.2019

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